Allgemeine Geschäftsbedingungen und Anlage zum Mietvertrag für Baumaschinen und –geräte GmbH


1.

Der Zusammenbau von  Geräten, die demontiert angeliefert werden, hat durch Beauftragte des Vermieters auf Kosten des Mieters zu erfolgen, ebenso die Demontage und Rücklieferung.

 

 

Miteigentum. Wir bieten dem Kunden Übereignung unseres     (Mit-) Eigentum an, aufschiebend bedingt durch die voll-ständige Zahlung aller gesicherten Forderungen. Der Kunde

2.

Zur Inbetriebnahme des Gerätes und zur Einweisung des Bedienpersonals hat der Mieter einen Fachmann vom Vermieter gegen Erstattung der Kosten in üblicher Weise anzufordern.

 

 

ist verpflichtet die Kaufsache und die gemäß § 2 und 3

 in unserem (Mit-) Eigentum stehenden Sachen (im folgenden zusammenfassend Vorbehaltsware genannt) pfleglich zu

3.

Der Mieter sorgt dafür, dass die Bedienung des Gerätes nur durch geeignete, erfahrene und eingewiesene Fachkräfte erfolgt.

 

 

behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforder-lich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig

4.

Betriebsstoffe (Kohle, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.), Reinigungsmittel, Strom usw., sind wie vom Vermieter ausdrücklich vorgeschrieben, zu verwenden.

 

 

durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

5.

Die Geräte sind durch den Mieter außerhalb der Arbeitszeit gegen Witterungseinflüsse weitgehend zu schützen und außerdem ausreichend zu bewachen.

 

§5

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und

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Der Mieter haftet für die Kosten der Instandsetzung aller Schäden an den Geräten, seien sie durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder sonstigen vertragswidrigen Gebrauch oder Schäden aller Art, auch durch Verschulden Dritter oder Zufall entstanden, mit Ausnahme von Verschleißschäden.

Das gemietete Gerät ist vor Überbeanspruchung  in jeder Weise zu schützen. Treten Schäden am Gerät auf, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen!

Die Berechnung der Miete ist die normale Schichtzeit von täglich 8 Stunden bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt.

Der Mietpreis wird nach der Tagesmiete zuzüglich MWSt. berechnet          Jede über die vereinbarte Zeit hinausgehende Betriebsstunden-Nutzung  ist mit einem 1/8 des Tagesmietsatzes zu bezahlen.

Eine An- und Rücklieferung des Mietgerätes wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, bei vereinbarter Rücklieferung des Mietgegenstandes durch den Vermieter, spätestens einen Tag vor Mietende, den Vermieter telefonisch zu verständigen.

Bei einer Mietdauer von mehr als einen Monat muss eine         Verlängerung des Mietzeitraumes mindestens 3 Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit vom Mieter angezeigt werden.

Der Mietgegenstand muss in einem sauberen Zustand und mit den vorgeschrieben Kraftstoffen voll getankt zurückgegeben werden.

 

 

Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Die Ermächtigung aus Satz 1 gilt nicht für den Fall, dass der Kunde mit dem Dritten Vereinbarungen trifft oder getroffen hat, die die Abtretung seiner durch die Äußerung erworbenen Forderungen einschränken.

 

§6

Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer), die ihm aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen

 

 

Abnehmer oder Dritte erwachsen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent an uns sicherungshalber ab. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so

 

 

beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. An uns abgetreten werden ebenfalls  alle Ansprüche, die der Kunde

 

 

während der Dauer des Vorbehaltseigentums gegen Dritte aus der Beschädigung, Zerstörung oder dem Verlust der gelieferten Sache erwirbt, insbesondere Ansprüche aus Versicherungs-verträgen. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns abge-

 

 

tretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht

Sonderbestimmungen für Versicherungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§7

nachkommt, in Zahlungsverzug ist, allgemein seine Zahlungen

einstellt  oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist. Solange diese Umstände nicht

vorliegen, verpflichten wir uns, die abgetretenen Forderungen

nicht einzuziehen. Liegen die Voraussetzungen für den Widerruf der Einzugsermächtigung vor, so können wir in jedem

Fall verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen

Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen  Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung

mitteilt.

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Ziffern zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des  Kunden insoweit

S.1

Der Mieter kann für einige Maschinen eine Versicherung mit Selbstbehalt in Anspruch nehmen. Der Versicherungsbeitrag wird für jeden Kalendertag im Mietzeitraum erhoben.

 

S.2

Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Gerät oder die Baumaschine für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden jeder Art und gegen Diebstahl zu sichern.

 

S.3

Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Mieter dem Vermieter  hiervon unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes, der Ursache und des  Umfanges des Schadensfalles Kenntnis zu geben.

 

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht, so wie der Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung

 

§1

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurück-

behaltungsrechtes nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche  rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

 

freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die

zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

 

 

 

 

 

§2

Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit

befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbedingung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den vermieteten oder  verkauften Sachen vor. Bei laufender Sache sichert der Eigentumsvorbehalt auch den jeweiligen Saldo.

 

§8

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, so sind

wir berechtigt, die Ware herauszuverlangen. Zahlt der Kunde binnen einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Androhung nicht, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. In der Herausforderung und Verwertung liegt nur

 

 

§3

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu bearbeiten und umzubilden. Dies gilt nicht, wenn er mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Händler jedoch ohne

 

 

dann ein Rücktritt vor, wenn auf dem Vertrag das Verbraucher-kreditgesetz Anwendung findet, es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem den ungewöhnlichen Verkaufswert der Sache zum Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten.

 

 

 

 

 

 

 

§4

Verpflichtung für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miet-eigentum an der  Kaufsache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wir bieten dem Kunden Übereignung unseres (Mit-) Eigentums an, aufschiebend bedingt durch die Bezahlung aller gesicherten Forderungen.

Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt uns der Kunde anteilmäßig das

 

 

 

§9

Zahlungsbedingungen für Privatpersonen und Neukunden:         Zahlbar bei Rückgabe des Mietgegenstandes                    Verkauf: sofort bei Übergabe                         Zahlungsbedingungen für gelistete Firmen:                                30 Tage rein netto, 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen und            1% Skonto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vermittelnden Unternehmens vereinbart.

 

HRB Rostock 4893     -      Steuer-Nr.: 086/106/02682